Geräteprüfung


Geräteprüfung nach

SN EN 50678 / SN EN 50699

Gemäss der SN EN 50678 / SN EN 50699, sowie die Verordnung elektrischer Niederspannungserzeunisse (NEV Art. 2, 3 und 17) und die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV Art. 32b) über die Wiederholungsprüfung und Instandsetzung ist die Geräteprüfung ein MUSS!

Gerne bieten wir Ihnen die komplette Dienstleitung rund um diese Gerätprüfung an.

Was wird geprüft?

  • Sichtprüfung auf Beschädigung
  • Messen des Schutzleiterwiderstands (bei Geräten der Schutzklasse I)
  • Messen des Isolationswiderstands
  • Messen des Schutzleiterstroms
  • Messen des Berührungsstroms
  • Nachweis der Polarität der Verdrahtung des Netzanschluss-Stecker
  • Nachweis der Wirksamkeit weiterer Schutzmassnahmen
  • Nachweis der Angaben zu den Schutzmassnahmen SELV und PELV
  • Abschliessende Prüfung der Aufschriften
  • Funktionsprüfung mit Stromaufnahme, Leistung, Leistungsfaktor

Warum werden Geräte geprüft?

Defekte Elektrogeräte verursachen in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) verpflichtet, dass die elektrischen Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb sicher sind. Zur Erhaltung dieser Sicherheit müssen die Arbeitsmittel regelmässig geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, kann dies bei einem Unfall zu hohen Schadenersatzforderungen führen.

Welche Geräte sind zu prüfen, haben Sie den Überblick?

  • Elektrowerkzeuge
  • Geräte für Hausgebrauch und ähnliche Zwecke
  • Laborgeräte
  • Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationstechnik
  • Kabelrollen, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Leuchten, die nicht Teil der Installation sind
  • Geräte zur Spannungserzeugung und -umformung die nicht Teil der Installation sind
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, können wir, wenn gewünscht, auch gleich die Reparatur vornehmen.

Wie oft ist zu prüfen?

Die Prüfintervalle werden nach Herstellerangaben festgelegt. Fehlen diese Angaben, muss eine Risikobeurteilung aufgrund der Empfehlungen der SN EN 50678 / SN EN 50699 vorgenommen werden. Je nach Einsatzort, Gebrauchshäufigkeit und Umgebungsbedingungen schwanken die Intervalle zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Neben der Wiederholungsprüfung muss auch bei jeder Reparatur oder Instandhaltung eine Prüfung durchgeführt und dokumentiert werden.

Was bekommen Sie von uns?

Alle Messwerte werden pro Gerät in einem Prüfprotokoll festgehalten und in einer Datenbank abgelegt. Den Prüfbericht stellen wir Ihnen in elektronischer Form oder auf Papier zur Verfügung. Die Prüfberichte in unserer Datenbank sind jederzeit abrufbar.

Damit haben Sie den Nachweis, dass Ihre Geräte sicher sind und die empfohlenen Prüfungen durchgeführt wurden.

Treten Sie mit uns in Kontakt.

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